Histories, Traces, and the Partial Ontological Openness of the Past

Kann die Vergangenheit noch offen sein? – Über Spuren, Wirklichkeit und die Entstehung von Geschichte

Wir sind gewohnt, die Vergangenheit als endgültig festgelegt zu betrachten. Was geschehen ist, kann nicht mehr ungeschehen gemacht werden. Doch folgt daraus tatsächlich, dass sämtliche Eigenschaften vergangener Ereignisse bereits vollständig und unveränderlich bestimmt sein müssen?

Meine neue Arbeit untersucht eine andere Möglichkeit: Die Vergangenheit könnte teilweise ontologisch offen sein, ohne dass bereits geschehene Ereignisse deshalb nachträglich aufgehoben oder verändert werden müssten.

Ausgangspunkt ist eine einfache Beobachtung: Wir erfahren von der Wirklichkeit immer durch Signale und Spuren. Selbst wenn unmittelbar neben uns ein Fahrrad umfällt, benötigt das Licht Zeit, um unsere Augen zu erreichen. Auch unsere scheinbar unmittelbare Gegenwart ist uns daher nur durch bereits stattgefundene physikalische Vorgänge zugänglich.

Wenn wir heute eine alte Fotografie entdecken, nehmen wir gewöhnlich an, dass die darauf dokumentierte Geschichte bereits vollständig vorlag und uns lediglich neu bekannt wird.

Aber wäre auch eine andere Möglichkeit denkbar?

Hier unterscheide ich zwischen zwei Arten von Geschichtlichkeit:

Konsiderative Geschichtlichkeit: Eine bereits ontologisch ausgestaltete Geschichte wird von uns neu erkannt, beschrieben oder betrachtet.

Strukturelle Geschichtlichkeit: Eine Geschichte erhält tatsächlich zusätzliche ontologische Bestimmungen, die zuvor – unabhängig von unserer Betrachtung – noch nicht festgelegt waren.

Die zweite Möglichkeit verlangt nicht, dass bereits Geschehenes ungeschehen gemacht werden kann. Auch Gegenwart und Zukunft sind schließlich nicht beliebig veränderbar. Eine offene Vergangenheit könnte ebenso bereits bestimmte Ereignisse und kausale Zusammenhänge enthalten, während andere Eigenschaften noch offen bleiben.

Die Arbeit entwickelt dazu ein einfaches formales Modell und formuliert zwei bedingte Ergebnisse.

Ein Erhaltungssatz zeigt, dass zusätzliche ontologische Bestimmungen hinzutreten können, ohne bereits festgelegte Sachverhalte aufzuheben.

Ein Ununterscheidbarkeitssatz zeigt, dass wir zwischen einer bloß neu erkannten und einer erst später strukturell ausgestalteten Geschichte nicht anhand ihrer Spuren entscheiden können, sofern beide Modelle dieselben zugänglichen Beobachtungen liefern.

Auch die Möglichkeit sogenannter Brute Facts – Sachverhalte ohne hinreichenden vorgängigen Grund – wird berücksichtigt. Denkbar wäre, dass nicht bloß einzelne Tatsachen, sondern ganze, in sich kausal konsistente Geschichtszusammenhänge eine zusätzliche ontologische Ausgestaltung erhalten.

Die Arbeit beweist nicht, dass unsere Vergangenheit tatsächlich offen ist. Sie zeigt vielmehr, wie eine teilweise offene Vergangenheit innerhalb eines ausdrücklich definierten abstrakten Modells widerspruchsfrei beschrieben werden kann und weshalb gegenwärtige Zeugnisse allein nicht jede ontologische Deutung ihrer Entstehung entscheiden.

Damit wird eine scheinbare Selbstverständlichkeit erneut zur philosophischen Frage:

Kann eine Geschichte bereits wirklich geschehen sein, ohne dass damit sämtliche Eigenschaften dieser Geschichte schon endgültig ontologisch festgelegt sein müssen?

Das Paper führt meine bisherigen Untersuchungen über Wirklichkeit, Möglichkeit, Zeit und die ontologische Offenheit der Vergangenheit fort.

Veröffentlichung:

Eigler, D. (2026). Histories, Traces, and the Partial Ontological Openness of the Past. Zenodo.

https://doi.org/10.5281/zenodo.23537347

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